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    Was sagt das Gesetz


Der Umgang mit pornografischen Erzeugnissen, vor allem mit harter Pornografie, kann strafbar sein. Daher ist es wichtig, dass du die rechtliche Situation kennst und dir möglichen Risiken und Konsequenzen bewusst bist.

Der Umgang mit Pornografie wird im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Titel 'Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität' behandelt.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze.


Schutzalter

Was sexuelle Handlungen anbelangt, gelten Personen über 16 Jahren als Erwachsene und Personen unter 16 Jahren als Kinder. Das bedeutet, dass in der Schweiz das sog. Schutzalter bei 16 Jahren liegt.


Verbot von pornografischem Material

Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige (also an Kinder) anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Dies, weil Kinder und Jugendliche unter 16 davor geschützt werden sollen, mit pornografischen Darstellungen in Kontakt zu kommen.

Pornografische Erzeugnisse sind für Erwachsene (also für über 16-Jährige) bestimmt. Daher dürfen z.B.

  • Erotik- oder Sexshops, aber auch Nachtclubs, ihre Türen Jugendlichen vor dem 16. Geburtstag nicht öffnen.
  • die Buchhändlerin oder der Kioskverkäufer keine Magazine und Zeitschriften mit pornografischem Inhalt an unter 16-Jährige verkaufen.

Wer dieses Gesetz übertritt, macht sich strafbar und riskiert eine Busse oder sogar Gefängnis.


Verbot betrifft auch Jugendliche

Das Verbot von pornografischem Material für Jugendliche betrifft nicht nur Erwachsene. Auch als Jugendlicher kannst du mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Z.B. wenn du pornografische Bilder oder Filme, die du aufs Handy oder deinen Computer herunter geladen hast, an Kollegen und Kolleginnen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, weitergibst oder sie ihnen zeigst. Das Gesetz gilt auch dann, wenn du selber noch nicht 16 Jahre alt bist.

Auch spielt es keine Rolle, ob diese Bilder oder Filme als MMS oder als Anhang einer E-Mail verschickt, auf einem Datenträger weitergegeben, als Bild ausgedruckt und verschenkt oder auf einem Handy, einem I-Pod oder auf dem PC vorgeführt werden.


Harte Pornografie

Besonders strenge Regen gelten für die sog. harte Pornografie. Um harte Pornografie handelt es sich,

  • wenn es darin um sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 16 Jahren) oder mit Tieren geht,
  • wenn z.B. Kot oder Urin beim Sex vorkommen, oder
  • wenn Gewalttätigkeiten gezeigt werden.

Schon der Besitz von harter Pornografie ist grundsätzlich verboten (auch für Personen über 16 Jahre). Gemäss dem Gesetzestext sind folgende Tätigkeiten mit Pornografie strafbar:
Herstellen, Einführen, Lagern, in Verkehr bringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen, Beschaffen und Besitzen von Schriften, Ton- bzw. Bildaufnahmen, Abbildungen, Gegenständen oder Vorführungen mit harter Pornografie.

Einzige Ausnahme: Der blosse Besitz und das Beschaffen von Kot- und Urinpornografie sind straflos.

Beachte: Der im Begriff harte Pornografie verwendete Ausdruck "hart" hat nichts mit der englischen Bezeichnung "hardcore" zu tun. Dieser Begriff bezeichnet eine Form von pornografischer Darstellung sagt aber nichts über das Gesetz aus.


Harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt

Trotz dem gesetzlichen Verbot ist harte Pornografie auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Zum Beispiel im Internet (oft sogar gratis) als Texte, Bilder oder Filme, aber auch im Handel als Zeitschriften, Bücher, Videos, DVDs usw.

Besonders im Internet besteht die Möglichkeit (unter Umständen auch ungewollt), auf Webseiten zu landen, die Kinderpornografie, Tierpornografie, pornografische Gewaltdarstellungen oder Urin- und Kotpornografie beinhalten.

Vielleicht bist du auch schon auf solche Darstellungen gestossen und fragst dich, ob du dich strafbar gemacht hast. Laut Gesetz ist der Konsum (also das Anschauen) von harter Pornografie straffrei. Sobald jemand aber solche Bilder oder Filme aus dem Netz herunterlädt, also einen so genannten 'Download' (englisch für 'Herunterladen') macht, begeht er/sie eine strafbare Handlung. Unabhängig davon, ob der Download auf den Computer, das Handy oder den I-Pod gemacht wird.

Manchmal werden Bilder/Filme automatisch herunter geladen, ohne dass du dafür einen Befehl gegeben hast. Beachte: Auch dann kannst du dich strafbar machen, wenn dir bewusst ist, dass solche Bilder/Filme herunter geladen wurden. Falls dir das passiert, unterbreche den Download-Vorgang oder lösche die Daten.

Wenn dir so etwas passiert ist, informiere deine Eltern - auch wenn es dir vielleicht etwas peinlich ist. Denn auch wenn Daten gelöscht sind können sie im Computer Spuren hinterlassen.


 
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